Teilnahmebedingungen für die Verlosung zum Abschluss der Spargelsaison 2026
Veranstalter
Veranstalter der Verlosung ist Lödings Bauernhof am See, Seestraße 12, 23911 Buchholz.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren, die für das Spargelbuffet vom 20. bis 24. Juni 2026 eine Reservierung über das offizielle Online-Buchungssystem von Lödings Bauernhof am See vorgenommen haben und diese Reservierung zum Zeitpunkt der Verlosung nicht storniert wurde.
Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt automatisch durch die Reservierung eines Tisches für das Spargelbuffet am 20., 21. Oder 24. Juni 2026 über das Online-Buchungssystem. Eine gesonderte Anmeldung zur Verlosung ist nicht erforderlich.
Als Losnummer dient die im Buchungssystem vergebene Buchungsnummer.
Pro Reservierung nimmt eine Buchungsnummer einmal an der Verlosung teil, unabhängig von der Anzahl der reservierten Personen.
Gewinne
Verlost werden:
- 3 Gutscheine für jeweils 2 Personen für eines unserer Buffetangebote (Frühstücksbuffet, Spanferkelbuffet oder Bratkartoffelbuffet).
Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Übertragung des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen.
Teilnahmeschluss
Teilnahmeschluss ist der 24. Juni 2026 um 23:59 Uhr.
Gewinnerermittlung
Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip aus allen teilnahmeberechtigten Buchungsnummern ermittelt. Die Ziehung erfolgt nach Abschluss des Spargelbuffets.
Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden über die bei der Reservierung angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer informiert. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung zurück, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird ein Ersatzgewinner ausgelost.
Datenschutz
Für die Durchführung der Verlosung werden ausschließlich die im Rahmen der Reservierung erhobenen Kontaktdaten verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und ausschließlich zur Durchführung der Verlosung genutzt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, die eine Teilnahme an der Verlosung beeinträchtigen könnten.
Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Juni 2026